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Einführung
Eine Einführung heißt nicht, eine Software zu installieren, sondern die vorhandene Praxis der Organisation zu ausführbaren Regeln zu ordnen; der erste Schritt ist die Bestandsaufnahme, nicht der Rollout.
Vier Phasen
| Phase | Wesentliche Arbeit | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. Bestandsaufnahme | Erfassung von Geräten und Diensten, Gespräche über die bestehende Praxis, Sichtung des Regelbestands | Lagebericht, Lückenliste, Widerspruchsliste |
| 2. Ordnung der Regeln | Autoritätsquellen festlegen, Wiederholungen und Widersprüche beseitigen, Begründungen ergänzen | Zitierfähige Regelsammlung, Arbeitsanleitungen |
| 3. Pilot in einem Bereich | Eine Produktlinie auswählen und den vollständigen Weg einmal durchlaufen | Pilotbericht, erste Einstellung von Grenzen und Schleusen |
| 4. Ausweitung und Steuerung | Produktlinien schrittweise erweitern, turnusmäßige Sichtung einrichten | Vollständige Systematik, Steuerungsrhythmus, Prüfprotokoll |
Der Schwerpunkt der einzelnen Phasen
Die erste Phase erfasst dreierlei: welche Geräte und Dienste es gibt, wie gegenwärtig gearbeitet wird und ob das irgendwo aufgeschrieben ist. An dieser Stelle stellen die meisten Organisationen fest, dass das eigentliche Problem nicht fehlende Regeln sind, sondern über verschiedene Orte verstreute und einander widersprechende — das Ergebnis dieser Phase hat für sich genommen bereits einen Wert, selbst wenn danach keinerlei Automatisierung eingeführt wird.
Die zweite Phase leisten die Fachkräfte der Organisation und die Beratung gemeinsam — die Regeln müssen die der Organisation selbst sein; externe Beratung kann beim Strukturieren helfen, aber nicht an ihrer Stelle entscheiden, wie zu arbeiten ist.
Ziel der dritten Phase ist nicht, alles zu automatisieren, sondern den Weg „Regeln → Arbeit → Schleuse → Aufzeichnung" einmal vollständig zu durchlaufen und die Grenzziehung an der tatsächlichen Lage auszurichten.
In der vierten Phase verlagert sich der Schwerpunkt von der Technik zur Steuerung: welche Aufgaben dem System übergeben werden können, welche ein Mensch entscheiden muss, ob eine Ausnahme hinzunehmen ist, ob eine Schleuse anzupassen ist — diese Entscheidungen gehören der Organisation selbst.